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Rechtsanwalt
Marcus Spiralski
Heiliger Weg 67 – 69
44141 Dortmund
Tel.: 0231 1087788 0
Fax: 0231 1087788 9

 

Regelungen im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses


 

Landesbehördenhaus
 
Die gegenseitigen Grundpflichten umfassen die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Arbeitsentgelts. Streitigkeiten entstehen der Regel bei der Frage, ob eine Vergütungspflicht des Arbeitgebers bei vorübergehender Verhinderung des Arbeitnehmers vorliegt, bei der Gewährung von Urlaub, Erkrankungen während des Urlaubs und die Haftung des Arbeitnehmers für von ihm angerichtete Sach- und Vermögensschäden beim Arbeitgeber.
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