Welche "besonderen praktischen Erfahrungen" sind erforderlich?
Fachanwälte müssen vor Antragstellung eine mindestens dreijährige ununterbrochene Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt nachweisen.
Innerhalb dieser drei Jahre muß der Anwalt zwischen 50 (Steuerrecht) und 120 (Familienrecht) nachgewiesene Fälle bearbeitet haben.