Was bedeutet "Mehr Qualifikation"?
Nach § 2 müssen Fachanwälte "besondere theoretische Kenntnisse" und "besondere praktische Erfahrungen" nachweisen, die "auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird."