Welche "besonderen Kenntnisse" sind erforderlich?
Die konkret nachzuweisenden Kenntnisse sind in §§ 8-14 aufgeführt. Sie müssen auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen.
Zum Erwerb ist bis auf sehr wenige Ausnahmen die Teilnahme an einem Lehrgang notwendig, dessen Gesamtdauer mindestens 120 Zeitstunden betragen muß. Innerhalb dieser Lehrgänge - die u. a. von der Deutschen Anwalt Akademie ( DAA ) angeboten werden - wird das vermittelte Wissen durch die Teilnahme an Klausuren - insgesamt 15 Zeitstunden pro Kurs - überprüft.
Der Lehrgang darf nicht länger als vier Jahre vor Antragstellung zurückliegen, sonst müssen andere Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen werden. Fachanwälte müssen jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung von wenigstens zehn Stunden teilnehmen.
Neben dem DAA - Lehrgang/Spezialisierungslehrgang Familienrecht im Jahre 1999 habe ich in den Jahren 2000/2001 erfolgreich an den Spezialisierunglehrgängen Arbeitsrecht und Verkehrsrecht teilgenommen.
Selbstverständlich wird das Wissen zu den Rechtsgebieten Ehe- und Familienrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ständig durch die Teinahme an Tagesseminaren und das Durcharbeiten von Fachzeitschriften vertieft und aktualisiert.