Für welche Rechtsgebiete gibt es Fachanwälte?
In § 1 ist geregelt, daß die Bezeichnung Fachanwalt nur für die folgenden acht Bereiche verliehen werden kann:
Verwaltungsrecht
Steuerrecht
Arbeitsrecht
Sozialrecht
Familienrecht
Strafrecht
Insolvenzrecht
Versicherungsrecht
Mitte des Jahres 2005 kommen noch weitere Fachanwälte hinzu, u.a. Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Fachanwaltsordnung erlaubt den Anwälten, maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Zwar habe ich auch den Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht erolgreich absolviert, da ich aber schon Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht bin, kommt ein dritter Fachanwaltstitel für mich leider nicht in Betracht.